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Familien Trescher & Moninger
Seestraße 10 · D-79822 Titisee
Telephone +49 (0) 7651 8050
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General Terms of Business

Treschers Schwarzwaldhotel am See KG
Hansjörg Trescher KG
Seestrasse 10
79822 Titisee-Neustadt

Telefon +49 (0) 7651 8050
Telefax +49 (0) 7651 8116

E-Mail info@schwarzwaldhotel-trescher.de
Internet www.schwarzwaldhotel-trescher.de




Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Schwarzwaldhotel Trescher Titisee

Geltungsbereich:
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Unterbringung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Vertragsabschluss, -partner, - haftung:
  • Ein Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer bestellt oder zugesagt oder – wenn eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – nach der Bestellung bereitgestellt worden ist.
  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
  • Die Haftung des Hotels beschränkt sich - soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet nicht für Mangelfolgeschäden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
  • Durch die kostenfreie Gestellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf Mängel des Platzes zurückgehen, hier jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 5000 € je Fahrzeug.
Leistungen, Preise, Zahlungen
  • Das Hotel stellt dem Gast die bestellten Zimmer am Anreisetag spätestens ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine spätere Ankunftszeit verabredet wird, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • Der Gast hat sein Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr ordnungsgemäß zu räumen, soweit keine spätere Abreisezeit vereinbart ist. Bei verspäteter Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zusätzlich zu zahlen.
  • Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Gastes bzw. des Auftragsgebers.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise 180 Tage, so hat das Hotel für den Fall des Nachweises von zwischenzeitlich erfolgten Preisänderungen der üblichen Hotelpreise Anspruch auf angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise.
  • Individualgast – Rechnungen sind bei Abreise bar, mit EC- Karte oder mit einer der nachfolgenden akzeptierten Kreditkarten zu zahlen: Euro – Card oder Visa – Card.
  • Für einen bestellten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen hat das Hotel Anspruch auf angemessene Vorauszahlung, deren Einzelheit zwischen Hotel und Gast direkt zu vereinbaren sind.
  • Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit den betreffenden Unternehmern ein Kredit – Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Gutschein Leistungen vom Hotel an den Gast direkt ist nicht möglich.
  • Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.
Kündigung des Vertrages.
  • Beide Vertragspartner, Hotel und Gast, können den Gastaufnahmevertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
  • Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor bei: höherer Gewalt, unzulässiger Untervermietung des Zimmers durch den Gast, Zahlungsverzug bei vereinbarter Vorauszahlungen trotz Nachfristsetzung mit Frist von 14 Tagen, wiederholten oder groben Verstoßes gegen die üblichen Anstandsregeln im Hotel.
Storno
  • Eine kostenfreie Stornierung durch den Gast ist nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung möglich.
  • Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, ist der Gast bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zum Tragen folgender Stornokosten verpflichtet, wobei in den Abzügen bereits die ersparten Aufwendungen des Hotels berücksichtigt sind :
    - bis 21 Tage vor Anreise keine Stornokosten
    - 20 – 4 Tage vor Anreise 50 % Stornokosten
    - weniger als 4 Tage vor Anreise und Nichterscheinen 80 % Stornokosten
  • Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeiten zu vergeben, um dem Gast Stornokosten zu vermeiden.
Haftung für eingebrachte Sachen
  • Eine Verwahrung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Gast und Hotel. Auch in diesem Fall haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Der Gast haftet dafür, dass nur gesetzlich oder behördlich zugelassene Gegenstände in das Hotel eingebracht werden. Bei begründetem Verdacht ist das Hotel berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
  • Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes innerhalb einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist nachgesandt. Danach werden zurückgelassene Gegenstände ohne Anspruch auf Ersatz beseitigt.
  • Sollten dem Hotel aus der Nichtentfernung eingebrachter Gegenstände Kosten durch Aufbewahrung oder Beseitigung entstehen, weil der Gast sie nicht rechtzeitig weggeschafft hat, so haftet dieser für die dem Hotel entstandenen Kosten.
Haftung des Gastes für Schäden
  • Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden.
  • Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde.
  • Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.
Weckaufträge
  • Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Post- und Warensendungen
  • Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post – und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen entsprechende Vergütung die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Erfüllungs – und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht weiterhelfen, sind die Parteien dazu verpflichtet, eine dem ursprünglich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu treffen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
  • Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht.
Titisee, Januar 2009
 
 
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